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  • FAQ Hauptuntersuchung

    Erhalten Sie detaillierte Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Hauptuntersuchung, einschließlich des Ablaufs und der notwendigen Vorbereitungen für Ihr Fahrzeug.

FAQ zu Hauptuntersuchung


Gehört die AU zur HU?
Seit dem 1. Januar 2010 ist die Abgasuntersuchung (AU) Teil der Hauptuntersuchung (HU), was bedeutet, dass es keine separate AU-Plakette mehr gibt. Stattdessen wird die allgemeine "TÜV"-Plakette auf dem vorderen Kennzeichen angebracht. Am 1. Januar 2018 wurde die verbindliche Endrohrmessung für alle AU-pflichtigen Fahrzeuge wiedereingeführt, um die Realitätsnähe der Untersuchung zu verbessern und die Fehlerquote zu verringern, wie vom Bundesverkehrsministerium betont wurde. Zusätzlich tritt am 1. Juli 2023 die Partikelzahlmessung für Euro 6 Diesel in Kraft, die die bisherige Messung des Absorptionskoeffizienten ersetzt.
Ist die HU Pflicht?
Ja, die Hauptuntersuchung (HU) ist in Deutschland seit dem 1. Dezember 1951 für Kraftfahrzeuge verpflichtend. Ihr Ziel ist es sicherzustellen, dass keine verkehrsuntauglichen oder nicht vorschriftsgemäßen Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen. Die HU beinhaltet eine zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung bestimmter Bauteile gemäß der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Durch diese Prüfung wird die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs beurteilt. Die HU ist somit ein wichtiger Bestandteil der Verkehrssicherheit und trägt dazu bei, Unfälle durch technische Mängel zu vermeiden.
Was ist die AU?
Die Abgasuntersuchung (AU) ist eine Prüfung, bei der der Prüfer des Technischen Überwachungsvereins (TÜV) die Schadstoffemissionen eines Fahrzeugs kontrolliert. Seit 2010 ist die AU Teil der Hauptuntersuchung (HU). Die gesetzlichen Grenzwerte gelten zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs. Sowohl die HU als auch die AU können separat durchgeführt werden, falls erforderlich. Die AU ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Fahrzeuge die Umweltstandards einhalten und keine übermäßigen Schadstoffe in die Atmosphäre abgeben, was zur Reduzierung der Umweltverschmutzung beiträgt.
Was sind die Mängelklassen und welche gibt es?
Die "HU-Richtlinie" legt die Mängelklassen fest, in die ein Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung eingestuft wird. Diese Klassen dienen der Klassifizierung von festgestellten Mängeln und umfassen: HW für Hinweis, GM für geringer Mangel, EM für erheblicher Mangel, VM für gefährlicher Mangel und VU für Verkehrsunsicherheit. Es ist wichtig zu beachten, dass gemäß den §§ 23 StVO und 31 StVZO der Weiterbetrieb eines Fahrzeugs mit nicht behobenen Mängeln, egal ob verkehrsunsicher, gefährlich oder erheblich, gesetzeswidrig ist. Die Mängelklassen dienen daher der klaren Identifizierung und Beurteilung von Fahrzeugzuständen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Welche Fahrzeuge müssen zur HU?
Zur Hauptuntersuchung (HU) müssen alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge und Anhänger gemäß § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Dies umfasst Fahrzeuge wie PKWs, LKWs, Motorräder und Wohnmobile. Ausgenommen von der HU-Pflicht sind Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen sowie solche mit Versicherungskennzeichen, wie Roller, S-Pedelecs, motorisierte Krankenfahrstühle, Leichtfahrzeuge bis 45 km/h und Leichtkraftfahrzeuge mit vier Rädern. Ebenfalls nicht zur HU verpflichtet sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Zugmaschinen mit einer Achse, die ausschließlich für Forst- und Landwirtschaft genutzt werden. Die HU ist eine wichtige Maßnahme, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und sicherzustellen, dass Fahrzeuge den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.