Niemals zuerst mit der gegnerischen Versicherung Kontakt aufnehmen und Kontaktaufnahmen der gegnerischen Versicherung ablehnen.
Nur so schützen Sie sich vor einer "einseitigen" Beratung, die nicht Ihre Interessen sondern die Interessen Ihres Schuldners verfolgen.
Wegen des Interessenkonfliktes sollte der gegnerische Haftpflichtversicherer nicht gleichzeitig der Ratgeber des Geschädigten sein.
Lassen Sie sich von der Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners nichts empfehlen und nichts diktieren.
-Sie lassen sich doch auch nicht ihre Einkommensteuererklärung vom Finanzamt erstellen-
|
|
|