Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat der Geschädigte
das Recht
- der Reparaturwerkstatt
- des KFZ-Sachverständigen
- des Rechtsanwaltes
- der Autovermietung
- auf Kostenerstattung für das Abschleppen des fahruntüchtigen Fahrzeuges
- auf Erstattung der Mietwagenkosten oder auf eine Nutzungsausfallentschädigung
- auf einen Ausgleich der vom Sachverständigen festgestellten merkantilen Wertminderung
- den Verkauf des Beschädigten Fahrzeuges oder die Inzahlunggabe - zu dem vom Sachverständigen ermittelten Restwert - selbständig in die Hand zunehmen
- auf Kostenerstattung von unfallbedingten Sachschäden sowie Nebenkosten